die wahlrechtsgrundsätze sind in der verfassung verankert und besagen, dass jeder österreichische bürger oder jede bürgerin das recht auf eine allgemeine, freie, gleiche, persönliche, unmittelbare und geheime ausübung seines / ihres wahlrechts hat. beim e-voting sind neben der manipulationssicherheit und einer korrekten technischen implementierung auch die grundsätze des freien, geheimen und persönlichen wahlrechts umstritten – kurz gesagt (weiteres ist in meinem buch nachzulesen ;) ).
die stellungnahme des österreichischen datenschutzrates zum thema e-voting stärkt die seite der ÖH, die sich gegen die einführung von internetwahlen zu den kommenden hochschülerschaftswahlen wehren.
[..] Zudem ist auch die technische Frage zu lösen, wie diametral entgegenstehende Forderungen nach einwandfreier Authentifizierung des Wählers auf der einen Seite und des in der Verfassung verankerten freien, geheimen und persönlichen Wahlrechts auf der anderen Seite beim E-Voting erfüllt werden können.
Der Datenschutzrat regt daher an, bis zur grundsätzlichen Klärung auf verfassungsrechtlicher und technischer Ebene, von der Einführung von E-Voting, auch in dem Teilbereich Hochschülerschaftswahl, Abstand zu nehmen.
leider hat der datenschutzrat keinerlei rechtliche befugnis. diese aussage gilt quasi nur als empfehlung, nicht als weisung. hier der heise artikel über die stellungnahme des österreichischen datenschutzrates
auf der e-vote08 konverenz in bregenz habe ich mit einigen internationalen experten gesprochen, die ganz verwundert waren, dass internetwahlen (im gegensatz zu wahlmaschinen) noch immer diskutiert werden, da sie in vielen staaten bereits abgelehnt wurden. ;) das größte problem bei internetwahlen ist immer noch das des stimmenkaufs.
zu diesem thema gleich noch ein zeitungsartikel vom märz – btw. da dachte man noch, dass die nächsten nationalratswahlen 2010 stattfinden würden :)
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3 thoughts on “freies, geheimes und persönliches wahlrecht bei internetwahlen?”
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