zweiter akt: die bürgerkarte – der versuch einer verwendung

nach meinem ersten versuch “die bürgerkarte – der versuch einer verwendung” ließ ich zwar kurz den kopf hängen, … aber ich gebe nicht so schnell auf!

nach einigen nachforschungen stellte sich heraus, dass die gültigkeit meiner bürgerkarte abgelaufen ist. nach 5 jahren laufen die zertifikate ab und man muss sie wieder freischalten lassen. wahrscheinlich gegen eine gebühr. eine benachrichtigung erhält man jedenfalls nicht. eine eindeutige fehlermeldung allerdings auch nicht (siehe fehlermeldung). auf der karte steht auch kein ablaufdatum… jetzt habe ich zwar schon kontakt zu a-trust wegen der freischaltung aufgenommen, bisher aber ohne antwort.

nun gibt es aber folgendes problem: ich hab mich vor langer zeit mal für zustellung.gv.at angemeldet, aber nie etwas zugestellt bekommen – RSa briefe kamen eigentlich auch immer per post. plötzlich, aus heiterem himmel, erhalte ich aber eine email (was der auslöser für meinen bürgerkarten-gehversuch war): “elektronische Zustellung” von zustellung@www.zustellung.gv.at.

ich habe also ein behördliches dokument bekommen, kann es aber nicht abholen!

Unter “wichtige Informationen” im kleingedrucken der email finde ich unter punkt 4 eine besorgniserregende info:

“Auch wenn Sie das Dokument nicht abholen, gilt es als zugestellt, sofern zumindest eine der beiden Verständigungen spätestens am vorletzten Tag der Abholfrist bei Ihnen eingelangt ist.”

was genau bedeutet “eingelangt”? ich habe erfolgreich eine email in meinem posteingang vorgefunden, ist das dokument nun zugestellt? und was ist, wenn ich auf urlaub bin, oder nur äußerst selten diese email-adresse abrufe?

ich hoffe, es ist keine gerichtsvorladung oder etwas ähnlich dringendes. wenn es so weiter geht, werde ich es aber nie erfahren.

hoch lebe das e-government!

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7 thoughts on “zweiter akt: die bürgerkarte – der versuch einer verwendung

  1. Zustellgesetz §22 (4) ist (für mich als Laie) eindeutig formuliert:

    Liegen die technischen Voraussetzungen dafür vor, so kann die Beurkundung der Zustellung auch elektronisch erfolgen. In diesem Fall hat der Übernehmer auf einer technischen Vorrichtung zu unterschreiben; an die Stelle der Unterschriftsleistung kann auch die Identifikation und Authentifizierung mit der Bürgerkarte (§ 2 Z 10 des E-Government-Gesetzes – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004) treten. Die die Beurkundung der Zustellung betreffenden Daten sind der Behörde unverzüglich zu übermitteln.

    Also gilt ein Dokument als elektronisch zugestellt, wenn du eine Signatur geleistet hast. Und das tust du beim Login. Aber es wäre trotz allem beruhigend, wenn das in klaren Worten auch auf der Webseite so stehen würde. Zu meinbrief.at komme ich momentan nicht hin und https://www.zustellung.gv.at/Zustellservice/help/help_faq.jsp ist auch etwas missverständlich

    Stefan

  2. Nachtrag: Wenn das Anmelden zu meinbrief.at bereits als Unterschrift i.S.d. o.g. Paragraphen gilt, dann wäre das ein Blankounterschrift und somit abzulehnen. Müsste man klären…

  3. Wie hast du deine Bürgerkarte jetzt wieder aktivieren können? Hab nämlich auch das problem der elektonischen Zustellung und seit kurzem abgelaufenem zertifikat.
    wäre über tipps sehr dankbar.

  4. @matthias wenn deine bürgerkarte abgelaufen ist, musst du dir eine neue karte inkl. zertifikat holen. sie haben es nicht geschafft, das zertifikat auf einer bestehenden karte irgendwie zu verlängern, sondern du kannst die alte wegwerfen und musst dir eine neue kaufen.

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