nach meinem ersten versuch “die bürgerkarte – der versuch einer verwendung” ließ ich zwar kurz den kopf hängen, … aber ich gebe nicht so schnell auf!
nach einigen nachforschungen stellte sich heraus, dass die gültigkeit meiner bürgerkarte abgelaufen ist. nach 5 jahren laufen die zertifikate ab und man muss sie wieder freischalten lassen. wahrscheinlich gegen eine gebühr. eine benachrichtigung erhält man jedenfalls nicht. eine eindeutige fehlermeldung allerdings auch nicht (siehe fehlermeldung). auf der karte steht auch kein ablaufdatum… jetzt habe ich zwar schon kontakt zu a-trust wegen der freischaltung aufgenommen, bisher aber ohne antwort.
nun gibt es aber folgendes problem: ich hab mich vor langer zeit mal für zustellung.gv.at angemeldet, aber nie etwas zugestellt bekommen – RSa briefe kamen eigentlich auch immer per post. plötzlich, aus heiterem himmel, erhalte ich aber eine email (was der auslöser für meinen bürgerkarten-gehversuch war): “elektronische Zustellung” von zustellung@www.zustellung.gv.at.
ich habe also ein behördliches dokument bekommen, kann es aber nicht abholen!
Unter “wichtige Informationen” im kleingedrucken der email finde ich unter punkt 4 eine besorgniserregende info:
“Auch wenn Sie das Dokument nicht abholen, gilt es als zugestellt, sofern zumindest eine der beiden Verständigungen spätestens am vorletzten Tag der Abholfrist bei Ihnen eingelangt ist.”
was genau bedeutet “eingelangt”? ich habe erfolgreich eine email in meinem posteingang vorgefunden, ist das dokument nun zugestellt? und was ist, wenn ich auf urlaub bin, oder nur äußerst selten diese email-adresse abrufe?
ich hoffe, es ist keine gerichtsvorladung oder etwas ähnlich dringendes. wenn es so weiter geht, werde ich es aber nie erfahren.
hoch lebe das e-government!
